Gesetzliche Grundlage
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll ab 28. Juni 2025 sicherstellen, dass Webseiten barrierefrei gestaltet sind. Auf diese Weise soll allen Menschen der Zugang zum Internet ermöglicht werden. Das heißt konkret: Webseiten müssen so konzipiert sein, dass sie auch von Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen problemlos genutzt werden können.
Webseitenbetreibende werden auf dieser gesetzlichen Grundlage ab Juni 2025 dazu verpflichtet, ihre Webseiten entsprechend den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zu gestalten und regelmäßig zu überprüfen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann ein Bußgeldverfahren eröffnet werden.