Ab 2025 Pflicht:
Barrierefreiheit für Websites.
Vom großen Onlineshop bis hin zum kleinen Kontaktformular: Ab Juni 2025 müssen Websites, auf denen elektronische Dienstleistungen angeboten werden, barrierefrei sein. Was das genau heißt und wie Sie am besten auf diese Neuregelung reagieren, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Gesetzliche Grundlage
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll ab 28. Juni 2025 sicherstellen, dass Webseiten barrierefrei gestaltet sind. Auf diese Weise soll allen Menschen der Zugang zum Internet ermöglicht werden. Das heißt konkret: Webseiten müssen so konzipiert sein, dass sie auch von Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen problemlos genutzt werden können.
Webseitenbetreibende werden auf dieser gesetzlichen Grundlage ab Juni 2025 dazu verpflichtet, ihre Webseiten entsprechend den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zu gestalten und regelmäßig zu überprüfen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann ein Bußgeldverfahren eröffnet werden.
Was bedeutet Barrierefreiheit bei Websites?
Jemand sieht schlecht, ist geistig beeinträchtigt oder kann keine Maus bedienen: Barrierefreiheit bedeutet in dem Fall, dass eine Website auch für Menschen mit Einschränkungen auf robuste Art und Weise wahrnehmbar, bedienbar und verständlich muss. Das alles wird unter dem englischen Schlagwort „Accessibility“ gebündelt.
- Wahrnehmbarkeit
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Informationen und Benutzeroberfläche müssen für alle Nutzer:innen erfassbar sein, auch für jene mit eingeschränkten Sinnen.
- Bedienbarkeit
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Alle Funktionen der Website müssen zugänglich sein, ohne dabei Aktionen zu erfordern, die einige Nutzer:innen nicht durchführen können.
- Verständlichkeit
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Informationen und Bedienung müssen leicht nachvollziehbar sein, ohne für einige Nutzer:innen unverständlich zu sein.
- Robustheit
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Die Website muss mit einer Vielzahl von Geräten zuverlässig funktionieren, auch einschließlich zukünftiger Geräte.
Wer muss die Regelung umsetzen?
Dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz unterliegen sämtliche Websites, die in irgendeiner Form Dienstleistungen oder Services anbieten. Dies betrifft insbesondere den B2C-Sektor, der z. B. im Rahmen von Webshops seinen elektronischen Geschäftsverkehr abwickelt. Doch auch im B2B-Bereich ist die Neuregelung relevant: etwa dann, wenn auf der Website über ein Kontaktformular ein Beratungsgespräch vereinbart werden kann.
Das bedeutet, dass alle Websites, die sich mit elektronischen Dienstleistungen oder Services an Endkund:innen richten, unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen. Sehr hohe Relevanz hat das damit für den B2C-Bereich. Doch auch digitale Geschäftsanbahnungen im B2B-Bereich müssen ab Juni 2025 barrierefrei gestaltet werden.
Welche Schwierigkeiten kann eine Website bereiten?
Je nach Einschränkung können ganz unterschiedliche Dinge auf einer Website zu Problemen führen. Hier zeigen wir auf, mit welchen Schwierigkeiten Menschen mit einer Beeinträchtigung häufig konfrontiert werden.
Schwache Sehkraft
- geringe Farbkontraste insbesondere bei Schriften und Symbolen
- fehlende Bildbeschreibungen (Alt-Tags)
- Inkompatibilität mit Bildschirmlesern
- nicht skalierbare Schriftgrößen
- Verwirrung durch automatisch abspielende Videos oder Audiodateien
Schlechtes Hörvermögen
- fehlende Untertitel bei Videos
- keine optische Rückkoppelung bei Interaktionen
- fehlende Möglichkeit zur schriftlichen Kontaktaufnahme (z. B. nur Angabe einer Telefonnnummer)
Eingeschränkte Motorik
- erschwerte Navigation, wenn keine Maus bedient werden kann
- zu kleine Schaltflächen, Linkes oder Eingabefelder
- automatische Weiterleitungen, für die nicht schnell genug reagiert werden kann
- fehlende Alternativen zur Navigation wie z. B. Sprachsteuerung
Geistige Beeinträchtigung
- Verwirrung durch komplexe Sprache
- Überforderung aufgrund zu vieler überladener Inhalte
- Orientierungslosigkeit in unübersichtlicher Navigationsstruktur
- keine Unterstützungstools wie z. B. Alternativen in Einfacher Sprache
- unklare Anweisungen oder fehlende Erklärungen bei Interaktionen
Test: Ist Ihre Website barrierefrei?
Wir haben aufgezeigt, welche Kriterien eine barrierefreie Website erfüllen sollte. Wie lässt sich überprüfen, ob diese Standards eingehalten werden? Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es gibt Prüfverfahren wie den BITV-Test, der auf der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung basiert, oder den WCAG-Test, der den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte folgt. Die Beauftragung externer Prüfverbände kostet Geld, doch eine Website erhält mit der Erfüllung der Barrierefreiheit auch ein Prüfzeichen.
Darüber hinaus gibt es aber auch zahlreiche kostenlose Testangebote. Mit deren Hilfe lässt sich mit wenig Aufwand innerhalb kurzer Zeit eine erste Einschätzung in Bezug auf die Barrierefreiheit einer Website treffen. Das W3C, das World Wide Web Consortium, bietet eine Liste mit verschiedenen Tools.
Folgende Parameter können so einem ersten Test unterzogen werden:
- Sind die Farbkontraste ausreichend?
- Werden Bedienhilfen ermöglicht?
- Sind Alt-Tags bei Bildern vorhanden?
- Erfüllt die Website die Basisanforderungen in der Programmierung?
- Sind die Schriftgrößen gut lesbar und bei Bedarf größer skalierbar?
Werden Sie jetzt aktiv!
Falls Ihre Website noch nicht barrierefrei sein sollte, ist es ratsam, dass Sie möglichst bald eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Erst ein juristischer Beistand kann Ihnen eindeutig Klarheit darüber verschaffen, ob die Bestimmungen und Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für Ihr Unternehmen, Ihre Produkte oder Ihre Dienstleistungen gelten – davon hängt ab, ob Ihre Website den gesetzlichen Kriterien entsprechen muss.
Unabhängig davon empfehlen wir, dass jede Website für alle Menschen zugänglich sein sollte – nur so wird das Ziel einer inklusiven Gesellschaft erreicht, in der allen eine digitale Teilhabe ermöglicht wird.
Disclaimer
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag keine rechtliche Beratung ersetzt.
Für eine rechtlich verbindliche Prüfung empfehlen wir Ihnen, sich an eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu wenden.